Die Innenminister der Länder haben Anfang Dezember eine Verlängerung der Bleiberechtsregelung um zwei Jahre beschlossen. Das betrifft all diejenigen, die bisher gemäß § 104a AufenhG nur ein Aufenthaltsrecht auf Probe hatten. Jetzt wird ihnen eine weitere Zweijahresfrist für weitere Integrationsleistungen … Paderborn: Roma-Treffen weiterlesen
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